Juristische Basis
Siehe auch Pressemitteilung zum OVG Beschluss vom 27.Mai 2004Die Tätigkeit des Synergetik
Therapeuten fällt aus folgenden Gründen nicht unter das Heilpraktiker-Gesetz,
da:
Der Leiter des Synergetik Institut Bernd Joschko und die Berufsverbandsvorsitzende von 2002 bis 2005 des BVST e.V. Sylke Urhahn führen eine umfassende gerichtliche Klärung durch.
Unser
Ziel ist es, ein Bundesverfassungsgerichtsurteil zur Berufsfreiheit des Synergetik
Therapeuten und des Synergetik Profilers einschl. Informationsfreiheit für
den Berufsstand, und dem Recht auf Selbstheilung für die Klienten zu erreichen.
Einige Urteile und Beschlüsse liegen bereits vor. Siehe auch: www.infocenter-goslar.de
und www.synergetisches-heilen.de
Neuste Rechtsprechung vom BVerwG und BGH aus den Jahren 2010 - 2011 liegen vor - Siehe Heilpraktikergesetz.de
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Amselweg 1
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