Synergetisches Denken
zur Förderung von Synergetischer Intelligenz
mittels des Wissenschaftsgebiets der Psychobionik:
Der Lehre von der Selbstheilung durch Selbsttransformation hin zur “Neuronalen
Freiheit”
Eine Informationsschrift zur Zusammenfassung und Übersicht
der Forschungsergebnisse und Berufe der letzten 30 Jahre von 1982 - 2012
Der Psychobioniker arbeitet als Forschungsergebnis von 30 Jahren Selbsterfahrung
von Bernd Joschko als Forschungsberuf zur Vermittlung von Wissen und Fähigkeiten
des Innenweltsurfens® als Trainer und Mentor in der Neurowelt des Klienten
in Einzelseminaren. Er wendet nicht mehr die Synergetik Therapie an und dient
auch nicht der Heilkunde, sondern ausschließlich der Persönlichkeitsentwicklung.
Ziel ist es, sich selbst besser kennenzulernen, wie man seine eigenen Gedächtnisbilder
verändert und “Self-Sessions” durchführen kann.
Der Psychobioniker arbeitet mit den Urbilder der Seele, die “heilige Familie”,
der “innere Frau/Mann” (Tantra), zur Optimierung der Lebenskompetenz.
Ziel ist es, in der Innenwelt seine eigene Familie optimal aufzustellen.
Das Grundprinzip ist die Kennlinienoptimierung der Psychobionik, die auf der
Evolutionsbionik gründet (Physik-Ing-Arbeit 1975 von Bernd Joschko). Die
Basis ist die Technikwissenschaft der BIONIK. (Gutachten von Prof. Hermann Uni
Erlangen-Nürnberg - September 2005). Sie beinhaltet die östliche spirituelle
Chakrenlehre, tantrische Lehre der weiblichen und männlichen Energie und
das ein allgemeines (spirituelles) Wissen zur Lebenskompetenz.
Wenn Du mehr über die Psychobionik und der Optimierung der Urbilder erfahren willst, gehe zu Psychobionik.de
Entwicklung der synergetischen und psychobionischen Berufe
von Bernd Joschko im Synergetik Institut (1982 - 2012)
Berufsverband Psychobionik e.V.
Dachverband der synergetischen und psychobionischen Berufe - gegründet
2002
Forschung + Dokumentation:
Das Synergetik Institut dokumentiert auf www.gesundheitsforschung.info
die Prüfungsabschlußarbeiten der ersten Jahre der Synergetik Therapeuten
und Therapeutinnen. Etwa 8.000 Innenweltreisen liegen als Tonband-protokolle
und etwa 1.000 Videoaufzeichnungen als DVD zur Dokumentation im Institut vor.
Einige hundert DVD’s mit “Filmrechten” wurden zur Veröffentlichung
von den Klienten freigegeben. Viele “Selbstheilungsverläufe”
von Krebsklienten sind darunter. 600 Wortprotokolle von Sessions liegen schriftlich
vor.
Bernd
Joschko hat durch seine sehr persönlichen Erlebnisse innerhalb seines Berufes
beim BKA und den neuen gesellschaftlichen Bewegungen (Nov. 1981), seine Lebenswahrnehmung
und Lebensweg sehr verändert, obwohl er seinen Transforma-tionsprozess
damals intellektuell noch nicht genau verstehen konnte. Seine Arbeit als Physik-Ing
gab er 1982 auf (Gewissenskonflikt) und suchte sich einen “Lebenslehrer”:
OSHO. In seiner Physikarbeit 1975 hatte er die Gesetze der Evolutionsbionik
entdeckt, aber erst viele Jahre später definierte er öffentlich aus
diesem gesammten Wissen das neue Forschungsgebiet der Psychobionik - “Neuronale
Freiheit”.
Aus hunderten von neuen ganzheitlichen Therapieansätzen definierte er mit
Hilfe der Sprache der Synergetik nach Prof. Herman Haken seine eigene Methode
der Persönlichkeitsveränderung 1988 als Synergetik Therapie. Sie war
nur in Einzelsitzungen als Begleitung zur Selbsterfahrung für Suchende
(Klienten) geeignet und nicht zur Krankheitsauflösung gedacht. Konnte er
dieses Wissen um Transformation zur Veränderung der Persönlichkeit
durch Selbsterfahrung auch in Seminaren vermitteln? Im September 1992 startet
er versuchsweise seine erste Ausbildungsgruppe mit 12 Teilnehmern zur Synergetik
Therapie.
Rita
Schreiber eröffnete daraufhin am 19. Juni ‘93 als erste Synergetik
Therapeutin eine Praxis für Synergetik Therapie. Der Begriff wurde in Zusammenarbeit
mit der IHK Dillenburg und Dr. Schulz vom Gesundheitsamt (GA) Wetzlar gefunden.
Rita + Bernd boten ihre Dienstleistung in Einzelsessions nunmehr bundesweit
an und bekamen von Dr. Schulz am 23. Juli ‘93 schriftlich die Genehmigung
für das Anbieten von Techniken zur Bewußtseinserfahrung, Zeitreisen
(Kindheit/Frühere Leben), Initiierung von Selbsterfahrungserlebnissen,
Dienstleistungen und Information zur Lebensberatung, Historische Bewußtseinsreisen
vor Ort, moderne Informationsverarbeitung, Management und Selbstmanagement.
Für “Selbstheilung” entwarf er ein Infoblatt für Klienten.
(Später erinnert Dr. Schulz sich nicht mehr).
Nunmehr boomten die bis 2010 erfolgten 37 Grundausbildungen mit 640 Teilnehmern
und die Berufsausbildung zum Synergetik Therapeuten (200 Abschlußprüfungen).
B. Joschko hielt 150 Vorträge auf Messen u.ä. mit bis zu 3.000 Zuhörern.
Viele Menschen mit Krankheiten, Missbrauch, schwierigen Lebensumständen
und Arbeitslose suchten dieses Know How und wollten es als Beruf weitergeben
- auch 30 Ärzte. Immer mehr Spontanheilungen passierten. Als 1999 die erste
Brustkrebsheilung geschah (Uniklinik Heidelberg bestätigte), schlossen
sich 96 Synergetik Therapeutinnen zu einer “Brustkrebsstudie” zusammen,
um Infos zu sammeln. Am 23. Juni ‘02 entstand der Berufsverband zur Synergetik
Therapie BVST e.V. Behörden wurden unruhig und das GA München untersagt
im März ‘04 “Selbsterfahrung mit der Synergetik für Frauen
mit Brustkrebs”, doch immer mehr Spontanheilungen geschahen im Synergetik
Institut (Dokumentiert).
Staatsanwalt
Bogenrieder von Ravensburg machte eine Hausdurchsuchung 2000 bei einem Synergetik
Therapeuten ohne Klientenbeschwerden (Amtsgericht gibt Freispruch 2004). Als
Reaktion darauf definierten12 Ausbilder mit Bernd Joschko im Februar ‘01
den Synergetik Profiler, der Krankheitshintergründe per Mustererkennung
durchführt. 6-8 Faktoren wirken immer zusammen, wie bei der Rasterfahndung,
dem kriminologischen Profiler, so auch in den neuronalen Strukturen. Die Arbeit
mit kranken Menschen wurde effektiver und genauer erforscht. Das Gesundheitsamt
(GA) Goslar verbot einem Synergetik Therapeuten ‘03 seine Arbeit und wollte
nicht mit Bernd Joschko und der BVST-Vorsitzenden reden. Also eröffneten
wir in Goslar am 2. Januar ‘04 ein Info-Center und bekamen 3 Tage später
ein Sofortverbot von Dr. Hepp, da wir auch - ohne HP -Schein - mit Menschen
mit Brustkrebs arbeiten wollten. Das OVG Lüneburg hob dies am 27. Mai mit
vorläufigem Rechtsschutz auf und bestätigte den Berufsstatus nach
Art. 12 GG. Am 5. Juli ‘05 bezeichnete der Bay. VGH die Selbstheilungsmethode
Synergetik Therapie “als eine Art homöopathieähnliches psychotherapeutisches
Verfahren”... zur Aktivierung der Selbstheilungskräfte. Daraufhin
gründeten wir zur besseren Unterscheidung am 11. Dez. ‘05 den Berufsverband
der Synergetik Profilerinnen und Profiler BVSPro e.V., der auch präziese
Krankheitshintergründe aufspürt + auflöst. Synergetik Therapeuten
arbeiten per Berufsverbandbeschluss des BVST e.V. nicht mehr mit kranken Menschen
zur Selbstheilung, sondern nur als Coach. Prof. Rost erstellt im Februar 05
ein Gutachten und bescheinigt das Prinzip der Selbstorganisation: ”Da
die Neuorganisation nicht nur die geistigen, sondern auch die körperlichen
Strukturen betrifft, kann mit der Neuorganisation auch eine Heilung körperlicher
und psychischer Krankheiten eintreten.” Der Synergetik Profiler und Therapeut
wird am 26. August 2010 vom BVerwG zum Heilberuf mit HP-Schein erklärt.
Prof.
Hermann von der Uni Erlangen-Nürnberg bescheinigte in einem Gutachten ‘06
“erhebliche Unterschiede zur psychotherapeutischen Fremdheilung”
und eine “wissenschaftliche Grundlage” der Psychobionik, die als
Technikwissenschaft auf der Bionik beruht. Das OLG Frankfurt bestätigte
am 19. Juli ‘07 unsere Forschungstätigkeit: “Wir sind Marktführer
bei der Erforschung von Selbstheilungsprozessen und der Anwendung dieses Know-Hows
auch bei unheilbaren Krankheiten”. Die Wortmarke “Innenweltsurfen®”
wird am 10. 9. ‘07 beim Deutschen Patentamt angemeldet.
Der Psychobioniker arbeitet als Forschungsberuf in Einzelseminaren (Art. 5 GG)
und unterrichtet Klienten in ihrer Neurowelt, wie sie ihre Gedächtnisbilder
selbst verändern können. Der Arbeitsstil und die inhaltliche Zielsetzung
unterscheidet sich fundamental zur Synergetik Therapie und den Innenweltreisen.
Es wird nur noch mit den Urbildern als “Attraktoren” gearbeitet.
Inneres Familienstellen zur “neuronalen Freiheit” entsteht. Der
Berufsverband BVST e. V. hat seinen Namen von Synergetik Coach am 15. Okt. ‘11
in “Berufsverband Psychobionik e.V.” umbenannt.
Der Neuroprofiler (Nov. ‘10) erstellt nur noch Profilings
zu allen Themen und Krankheiten ohne Therapieangebot. Die Staatsanwaltschaft
macht auf Anweisung von OBEN (März) im Juni 11 eine Hausdurchsuchung im
Synergetik Institut - ohne Klientenbeschwerden! Für alle Anwendungen der
Synergetik Therapie wird vom Regierungspräsidium Darmstadt per Erlaß
(Mai ‘11) auf Grund des BVerwG-Urteils der große HP-Schein gefordert,
weil die Methode Heilkunde sei.
Einige Gesundheitsämter erteilen totale Berufsverbote, so auch der Berufsverbandsvorsitzenden
Rita Schreiber für den Coaching Bereich vom LDK (Dr. Heltweg Okt. ‘11)
und der Vorsitzenden des BVSPro e.V. Roswitha Schneider und erlauben keine HP-Schein
Prüfung wg. “Synergetischem Denken”. Der BVSPro löst sich
Ende ‘11 auf, die Berufsausbildung wird eingestellt, da kein eigenes Qualifi-zierungssytem
(Prüfung) mehr besteht, sondern nur die HP-Prüfung. Mehrere Gerichte
klären. Das Synergetik Institut GbR löst sich auf (Dez. 2011).
Für die Arbeit mit krebskranken Menschen werden Seminare zum Krebsbegleiter definiert. Beginn HERBST 2016. Krebs wird als “Systemzusammenbruch des Lebens” angesehen. Der Einfluß der medizinischen Behandlung, das Umfeld (Milieu), die eigene Lebensbereitschaft, Selbstverantwortungskompetenz und Beziehungsfähigkeit sind wichtige Heilungsfaktoren.
Allgemeine Hinweise:
1)
Synergetik ist Selbsterfahrung
Die Methode der Synergetik Therapie war von Bernd Joschko ausschließlich
zur Selbsterfahrung konzipiert. Damit diese Dienstleistung qualifizierbar bleibt,
wurde sie als neuer Beruf etabliert. Therapie verstand sich als “Begleitung
zum Höchsten hin” und folgerichtig versteht sich Heilung als Steigerung
der Handlungs- und Lebenskompetenz, die wenn jemand sie in eigener Verantwortung
aktiv tut, zur Selbstheilung wird. Dazu braucht es eine Anleitung.
Das Grundelement im neuronalen Lernfeldes des Klienten war die Synergetik -
die Fähigkeit des Gehirns praktische Lernerfahrungen und virtuelle Lebensveränderung
durch das Prinzip “Selbstorganisation” zu etablieren. Diese Lernveränderung
des Klienten erzeugt eine tiefe Bewusstseinsveränderung und eine Veränderung
des eigenen subjektiven Weltbildes und der mentalen Bewertung. Diese Zusammenhänge
werden im Buch “Psychobionik” eindrucksvoll von Marina Stachowiak
als “Integrales Heilen” beschrieben.
2)
Selbsterfahrung macht gesünder - auch gesund?
Die Forschungsergebnisse von tausenden “Innenweltreisen” von kranken
und gesunden Menschen zeigen folgenden Sachverhalt auf: Wird die Lebenskompetenz
von kranken Menschen durch neue innere Erfahrungen verbessert, steigt auch die
Gesundheit, Krankheiten können sich auflösen.
Um diesen Zusammenhang zu optimieren, wurde der Synergetik Profiler 2001 definiert:
Welche neuronalen Informationen müssen vom Klienten besonders schnell,
gründlich und effektiv bearbeitet werden?
Damit wurde die Synergetik Therapie in der Anwendung zur Behandlung von Krankheiten
vom Bundesverwaltungsgericht 2010 zum neuen Heilberuf (Art 12 GG) und der Bundesgerichtshof
beschreibt sie 2011 als “Provokative Psychotherapie”.
Der Ausgangspunkt war die Feststellung des bay. Verwaltungsgerichtshof
Juli 2005 im Vergleich mit dem Erscheinungsbild einer Psychotherapie:
“Dem Klienten wird versprochen, ihm zu helfen, sich selbst zu erkennen
und was ihm seine Krankheit sagen will, damit er dadurch seine innere Wirklichkeit
verändern und sich dadurch selbst heilen könne. Der Klient soll daher
sein Vertrauen in diese auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhende, ihm
in den Therapiesitzungen beigebrachte Methode der Selbsterkenntnis, Selbstveränderung
und darauf beruhende Selbstheilung setzen, die sich von einer psychiatrischen,
psychotherapeutischen oder von Heilpraktikern durchgeführten psychischen
Behandlung nicht grundsätzlich, sondern nur graduell unterscheidet. Das
Erscheinungsbild des Behandlers bei der “Synergetik-Therapie” unterscheidet
sich daher nicht allzu weit von medizinischer Behandlung. Man könnte das
Tätigwerden der Antragstellerin unwissenschaftlich auch als eine Art homöopathieähnliches
psychotherapeutisches Verfahren bezeichnen, da es wie die echte Homöopathie
auch auf die mit Hilfe des Behandlers durch gezielten äußeren Anstoß
aktivierten Selbstheilungskräfte des Körpers abstellt und dem Klienten
verspricht, ihn Instand zu setzen und zu helfen, diesen Selbstheilungsprozess
in Gang zu setzen. Es fällt damit objektiv betrachtet unter den Bereich
der Ausübung der Heilkunde nach §1 Abs. 2 HprG.
3) Synergetik Methode ist Psychotherapie
Sowohl
das BVerwG, als auch der BGH verglichen die Synergetik-Therapieform mit dem
Erscheinungsbild der Katathym-Imaginativen Psychotherapie nach Hanscarl Leuner,
erstmals erwähnt 1954. Dies macht die Synergetik Therapie nicht automatisch
zu dieser “schlecht funktionierende Therapieform”, denn nur die
einzige Gemeinsamkeit, die Arbeit mit “inneren Bildern” wird set
10.000 Jahren auch von vielen Kulturen, Schamanen und in Träumen genutzt.
Der bekannte Psychotherapieforscher Prof. Grawe bewertet in seinem Buch “Psychotherapie
im Wandel” dieses Verfahren: “Vorläufig muss die Wirksamkeit
des Katathymen Bilderlebens (KB) als nicht bestätigt angesehen werden.
Es müssten nicht nur weit mehr und qualitativ bessere Studien mit stichhaltigen
Wirksamkeitsnachweisen vorgelegt werden, sonder entsprechende Untersuchungsergebnisse
müssten auch unabhängig vom Begründer des Verfahrens repliziert
werden, ehe dem Katathymen Bilderleben der Status eines wissenschaftlich bewährten
Therapieverfahrens eingeräumt werden könnte.”
Beide höchste Gerichte übertrugen dann auch die psychotherapeutischen
Gefahrenlagen des KB auf die Synergetik-Methode.
Wenn A gefährlich ist und auch vergleichbar mit B ist, ist automatisch
auch B gefährlich. Diese “dumme” Logik, weil linear gedacht,
entspricht nicht einer komplexen Denkweise. Denn der Begründer der Synergetik
Methode hatte dem BVerwG auch eine “Brustkrebsheilung” in Dokumentation
vorgelegt und der Begutachter des Landgerichts in Frankfurt Dr. Goldschmidt
kam als langjähriger Psychiater und Mediziner zu der Beurteilung: “Mit
einer Psychotherapie ist keine Brustkebsheilung möglich”. Stimmt!°
Auch dieser Satz bewiese dann eindeutig, das die Synergetik-Methode keine Psychotherapiemethode
ist. Das Wirkungsprinzip ist sehr unterschiedlich, dies haben beide höchsten
Gerichte (absichtlich? oder aus Unkenntnis?) verkannt. Prof. Hermann und Prof.
Rost hatten beide darauf hingewiesen. Nur die, von Bernd Joschko als sachverständigen
gestellten Psychotherapeuten Dr. Andritzky mitgetragenen Zweifel, es könnte
bei bestimmten Persohnengruppen eine “De-kompensation” auftreten,
benutzen die höchsten Richter als potentielle Gefahr, ohne dies je zu überprüfen
- im Gegenteil. Die Richter entkräfteten sogar den existenziellen Beweis:
Kein Klient hatte sich je beschwert und es wurden keine nachteilige Wirkungen
bekannt, trotz bundesweiter Befragung der Verbraucher-schutzvereine. Die Bundesverwaltungsrichter
drehten die Beweislast um und behaupteten einfach:
“Nach
den vorliegenden fachwissenschaftlichen Stellungnahmen sei davon auszugehen,
dass jedenfalls bei bestimmten psychischen Erkrankungen Kontraindikationen beständen.
Dabei gehe es nicht um eine bloß theoretische oder geringfügige Gefahr;
denn die Kläger wendeten sich gerade auch an Personen mit psychischen Problemen.
Dass es nach ihren Angaben trotz jahrelanger Anwendung der Methode bislang nicht
zu Schäden gekommen sei, schließe eine unmittelbare Gefahr nicht
aus. Die Behauptung sei objektiv nicht nachprüfbar und im übrigen
auch deshalb zweifelhaft, weil die Therapeuten mangels medizinischer Kenntnisse
nicht in der Lage seien, die Folgen ihrer Tätigkeit zu erkennen”.
Sollten die Gericht die Gefahrenlage nicht nur behaupten, sondern auch beweisen?
Ok - jetzt ist die Synergetik Methode gleichberechtigt mit allen anderen Psychotherapiemethoden
poteniell gefährlich wie der BGH feststellt, allerdings verwies er auffällig
auf den Schutz des Rechtsgutes. (Frage: Müssen die Gesetze schon vor Veränderungen
geschützt werden? Wo kämen wir denn hin, wenn Selbsterfahrungsmethoden
ungefährlicher und trotzdem wirkungsvoller wären, als anerkannte Psychotherapieverfahren?)
BGH am 22. Juni 2011 wörtlich: “Jedenfalls ist die Entscheidung,
die das Landgericht getroffen hat, auch unter dem Gesichtspunkt natürlich
des Schutzes des Rechtsgutes - aus praktischen Gründen - als auch aus normativen
Gründen gut vertretbar und nach der Auffassung des Senats rechtsfehlerfrei,
die Grenze dort zu ziehen, wo sie das Landgericht gezogen hat .”
4) Synergetik Therapie ist nicht automatisch gefährlich oder Heilkunde.
Denn nur das Anwendunggebiet ist entscheident. Ausserhalb der Heilkunde ist
eine Selbsterfahrungsmethode natürlich auch unbedenklich - BGH wörtlich:
”Die Grenze ist natürlich da erreicht, wo keine Heilkunde
betrieben wird. Also wenn jemand sagt: Ich möchte das nur wegen der - um
ein schönes Erlebnis zu haben oder überhaupt ein Erlebnis zu haben,
der mag das machen... das ist keine Heilkunde.”
Damit sind die verschiedenen Berufe bzw die Anwendungsfelder unterschiedlich
zu bewerten.
5) Dürfen kranke Menschen “Selbsterfahrung” zur Heilung
erhalten?
Das Erlebnis der Dienstleistung “Selbsterfahrung” - wird somit für
kranke Menschen wesentlich schwieriger, denn nahezu alle ausgebildeten Synergetik
Therapeuten und Profiler haben keinen HP-Schein, bzw wollen auch nicht mit kranken
Menschen arbeiten. Die vom BVerwG auferlegte Hürde ist zu gefährlich:
“Die Kläger müssen, wenn sie Krankheiten behandeln wollen, selbst
einschätzen können, ob ihre Methode gefahrlos angewandt werden kann
oder ob die Grenzen ihrer Fähigkeiten überschritten sind und ein Arzt
eingeschaltet werden muss”.
Dieser Satz ist für jeden Anwender, der mit krebskranken Menschen arbeiten
will: Selbstmord. Denn seine Grenzen werden immer von einem Schulmediziner beurteilt
und das Denken der Schulmedizin ist grundsätzlich dem synergetischen Denken
entgegengesetzt.
Denn genau dies war Bernd Joschko sehr wichtig, das unterschiedlichen Denken
- hier linear logisch, dort synergetisch vernetzt - auch auf die Arbeit mit
Krankheit bzw Gesundheit zu übertragen. Dies hat das BVerwG auch anerkannt:
“Die Methode präsentiert sich als etwas grundsätzlich Neues
im Gesundheitswesen, als die “Vierte Kraft” im Gesundheitswesen
neben Ärzten, Heilpraktikern und Psychotherapeuten sowie als höchste
Stufe der Heilung - auf unterster Stufe steht danach die Schulmedizin mit einer
bloßen Symptombekämpfung oder -unterdrückung”.
6) Die Stellung der Synergetik Methode
Reine “Selbsterfahrung”, egal mit welchem Ansatz, kann im Einzelfall
auch zur Heilung von Krankheiten führen, so wie auch alle andere Methoden
ihre Einzelfallbeweise haben. Doch darum geht es nicht. Wenn gute “Selbsterfahrung”,
professionell von einem Synergetik Profiler durchgeführt, tatsächlich
zu häufigeren Fällen von Heilung führt, ist sie dann eine Heilmethode?
Darf man eine Heilmethode optimieren? Ohne mit dem grundsätzlich “anderen
linearen” Denken der Schulmedizin und des HP-Gesetzes in Konflikt zu kommen?
Genau dieses Endergebnis des komplexen Sachverhaltes zur Synergetik Methode
wurde nun am 9. November 2011 dem Bundesverfassungsgericht zur endgültigen
Bewertung vorgelegt. Damit ist das Versprechen von Bernd Joschko wahrgemacht:
Ich
werde bis zum höchsten deutschen Gericht gehen, um zu klären:
Darf man mit Selbsterfahrung Heilen?”
Man kann, aber darf es einen neuen (innovativ und qualitativ hochwertigen) Beruf
dazu geben? Dies ist immer eine Grundrechtsfrage und daher auch nur vom BVerfG
zu beantworten. Die Welt ist komplexer geworden, also braucht es komplexere
Antworten - und Berufe, die damit umgehen können.
7) Für die Arbeit als Synergetik Profiler ist er natürlich
nicht eine Alternative zur Schulmedizin, sondern eine notwendige Ergänzung
- eine sehr hilfreiche Bereicherung!
Synergetik bedeutet Zusammenwirken und somit bedeutet das Selbstverständnis
der synergetischen Berufe immer auch ein Zusammenwirken mit anderen (Gesundheits)berufen.
Prinzipiell wurde ja gerade die Tatsache, des Zusammenwirkens von 5 bis 8 Faktoren,
bei der Musterentstehung hervorgehoben, so auch bei der Krankheitsentstehung,
aber auch Heilung. Natürlich wirken bei Heilungsergebnissen immer, neben
der (schulmedizinischen oder komplementären) Behandlung weitere Faktoren
, wie die mentale und selbstverantwortliche Beteiligung des Patienten, auch
die Unterstützung des Familienenergiefeldes bis hin zu Vererbungsfaktoren
(Epigenetik), sowohl Ernährung, Sport, Umwelteinflüsse, Rauchen und
weitere destruktive Verhaltenweisen (Drogen), usw.
Diese Zusammenarbeit wurde auch vom BverwG gesehen und pointiert im Urteil formuliert:
“Patienten, die sich bereits in ärztlicher Behandlung befinden, wird
der Rat erteilt, den Arzt zu wechseln, wenn dieser den Aspekt der Selbstheilung
nicht nachvollziehen könne (“denn Sie bekommen ja auch nicht beim
Metzger kompetente Antworten auf die Frage nach vegetarischer Ernährung”).
Also eher die Mediziner hatten den Alleinvertretungsanspruch des Heilens, wie
der Papst für das seelische HEIL.
Bernd Joschko hat es als seine Aufgabe angesehen, den “zufällig”
entdeckten Zusammenhang zwischen “Selbsterfahrung” und Verschwinden
von (Krankheits-)Symptomen zu erforschen, zu optimieren und dieses Know How
in einen Beruf zu integrieren und diesen Beruf von den höchsten Gerichten
bewerten zu lassen. Das BVerfG hat nun die Entscheidung. Damit ist diese Aufgabe
erledigt.
Persönliche
Erklärung und Fazit von Bernd Joschko vom 11. November 2011
Mit dem heutigen Tag ist meine zweite große gesellschaftliche Aufgabe
erledigt. Die Verfassungsklage liegt als Kopie auf meinem Schreibtisch und beim
BVerfG. Damit obliegt meine von mir vor 23 Jahren definierte Synergetik Therapie
in den Ausformungen der verschiedenen Berufe dem BVerfG zur Bewertung gemäß
dem GG vor. Nach dem Urteil des BVerwG vom letzten Jahre habe ich meinen Beruf
des Synergetik Profilers niedergelegt. Ich arbeite nunmehr als Psychobioniker,
einem neuen Forschungsberuf zur Vermittlung von Wissen.
Gleichzeitig droht mir nun ein Totalverbot von meinem Gesundheitsamt in Wetzlar,
das sich letztmalig 1993 mit der Synergetik Therapie beschäftigt hat, allerdings
die Weiterentwicklung bewusst bis heute ignorierte.
Die obige Darstellung wurde auf Grund der Ankündigung von Frau Dr. Heltweg
(21.10.2011) mir eine Ordnungsverfügung zu erteilen, erstellt, damit das
GA Wetzlar ein klareres Verständnis entwickelt für meine neue Arbeit.
Da durch ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren (ohne Klientenbeschwerden)
vom Sommer 2011 alle Aussagen und Unterlagen nun beim Gesundheitsamt gelandet
sind, will Dr. Heltweg auch meine Ausbildungstätigkeit verbieten.
Zitat: “Der Aktenvorgang enthält Merkblätter für Teilnehmer
der von Ihnen durchgeführten “Psychobionik”-Ausbildungen. Darin
findet sich unter der Überschrift “Synergetik Magic Seminar - 50
Lernstunden Psychobionik” eine Beschreibung der Zielrichtung und des Inhalts
dieser Ausbildungen. Danach handelt es sich um eine “praktische Ausbildung
für kranke und gesunde Menschen”, bei der u.a. “5 Sessions
in Innenweltarbeit (angeboten werden), die dazu dienen, die Gesetze der Innenwelt
kennenzulernen, um diese Innenwelt selbständig zu verändern”.
Den schriftlichen Zeugenaussagen und den Rechnungen im Aktenvorgang läßt
sich entnehmen, dass Sie im Rahmen der “Psychobionik”-Ausbildung
im Frühjahr 2011 sogenannte “Innenweltreisen” bei Klienten
durchführten”.
Meine Lebensgefährtin Rita Schreiber hat schon ihr Totalverbot vor einigen
Tagen bekommen, auch die Coach-Arbeit, stellvertretend für alle Synergetik
Coach als Berufsverbandsvorsitzende, wurde unter Androhung von Strafe gestellt.
Nach Artikel 5 GG ist die Lehre und Forschung frei. Meine Forschungstätigkeit
wurde in meiner Gewerbeanmeldung hinterlegt. Mein Rechtsanwalt Dr. Fischer von
der Kanzlei “von Plottnitz” Frankfurt verteitigt mich. Grundrechte
sind nicht mehr selbstverständlich, sondern müssen von den Bürgern
selbst verteitigt werden - Behörden setzen sich “locker” darüber
hinweg. Die sog. Gefahrenabwehr ist ein oft benutztes Instrument gegen den einzelnen
Bürger, der die “Mainstream”-Sichtweise nicht teilt.
Schon
1982 hatte ich meinen ersten Beruf “geopfert”, als ich meine Tätigkeit
als Physik-Ing. im BKA, im SPIEGEL, Panorama und in einem Kinofilm veröffentlichte.
Kernpunkt war meine Kritik am Verhalten des BKA zur Überwachung von tausenden
von Bürgern, die ihr Grundrecht auf Demonstration nutzten, das BKA fing
dpa-Bilder zur Gesichterrkennung ab usw. Dr. Sternsdorf: http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-14019418.html
+ Sebastian Cobler:
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13511465.html
Damals (1982) unterstützte mich der SPIEGEL, indem er alle
Kosten übernahm und mir Prof. Preusch und RA Riemann zur Seite stellte.
Das BVerfG definierte dann 1984 das Grundrecht auf “instumentielle Selbstbestimmung”.
Heute habe ich meine Lebensversicherung auflösen müssen, um die Kosten
der Gerichtsprozesse zahlen zu können. Meinen selbsterschaffenen zweiten
Beruf als Synergetik Profiler darf ich nicht ohne HP-Schein ausüben und
um ihn zu bekommen, muß ich “anders Denken”, wie das GA Wetzlar
fordert. Damit darf ich auch nicht mehr meinen zweiten Beruf ausüben, habe
ihn “geopfert”.
Ich habe die Qualität der Schulmedizin in Frage gestellt, indem ich aufzeigte,
dass sehr viele Mediziner nur den Körper beachten und den Patienten als
OPFER darstellen. Kritisieren kann jeder, doch um die Welt menschlicher zu machen
habe ich einen eigenen neuen Gesundheitsberuf erschaffen und ein “Recht
auf Selbstheilung” eingefordert. Die eigene Bewältigungsarbeit muß
jeder selbst tun - leider gibt es jetzt keinen geordneten Beruf für diese
Dienstleistung, denn das Regierungspräsidium Darmstadt hat mir mit Da-tum
vom 12. Mai 2011 die MWSt-Bescheinigung widerrufen. Das einzige Kriterium ist
der (schulmedizinisch ausgerichtete) HP-Schein zur Gefahrenabwehr. Mein Kriterium
zur Gefahrenabwehr war die Qualitätsvermittlung des Wissens zur Selbstheilungsmethode
“Synergetik-Therapie”. Die Ausbildung wird nun leider eingestellt.
Das Synergetik Institut GbR löst sich zum Jahresende auf.
Die Schulmedizin bekämpft nur die Symptome - bei Krebs mit Chemo und Bestrahlung
- wie ein Feind. Die Seele wird ignoriert. Dies kommt einer “unterlassenen
Hilfeleistung” gleich. Dr. Immerschmidt vom Landgericht Frankfurt fragte
eine Krebsklientin warum sie Selbstheilung machen wolle? Ihre Antwort war: “Meinen
Sie der Krebs fällt vom Himmel?” So wie eine US-Politikerin vor einigen
Tagen im Präsidentenwahlkampf, das Auftreten des Wirbelsturm Kathrina dem
“lieben Gott” zuschob und nicht der mitverursachenden Menschheit.
Alternative Medizin wird in Deutschland nicht mit Steuermitteln erforscht -
allerdings in Amerika. Die Nutzung wird auch nicht von den Krankenkassen bezahlt.
Der Bürger zahlt sie von seinem Geld - trotzdem darf er sich nicht durch
die Nutzung der Synergetik Therapie helfen lassen, denn diese darf nur gesunden
Menschen straflos angeboten werden (BGH). Und da der Anbieter keine Unterscheidung
zwischen kranken und gesunden Menschen machen kann, weil er ja keinen HP-Schein
hat, will das GA Wetzlar jede Anwendung verwaltungsjuristisch verbieten: Logisch
lineares Denken... Die looser sind immer die Menschen...
“Für das freiheitliche Menschenbild des Grundgesetzes ist
es selbstverständlich, dass der Bürger Heilung und/oder Linderung
seiner Beschwerden nicht nur in der Schulmedizin suchen muss.” VG Oldenburg
7 A 1324/08 Urteil vom 18.11.2008
.. und die Menschen zahlen dies eh mit ihrem eigenen Geld.
In der logischen Konsequenz verbreite ich jetzt mein Wissen zur Selbstheilung
an jeden SUCHENDEN, der sie lernen möchte (Art. 5 GG). Jeder soll sie dann
weitergeben und nennen, wie er es will. Speziell kranke Menschen hätten
Wissen zur “Selbstheilung” besonders nötig. Aber das muß
der einzelne Kranke selbst herausfinden. Seminare für Kranke verlagere
ich nach Holland und warte auf das Ergebnis vom BVerfG in Karlsruhe.
Bernd Joschko