Juristische Einschätzungen zum neuen Gebiet der Selbstheilung

Das BVerwG in Leipzig (2010) und der BGH in Karlsruhe (2011) bestätigen die Synergetik Therapie 5.0 (aus dem Jahre 2003/04) als eine eigenständige Psychotherapie - also Heilkunde für (fast) alle Krankheiten - es braucht dafür einen HP-Schein Psych. Doch wo liegt die Grenze zwischen Heilkunde und Selbsterfahrung bzw. Innenweltarbeit zur Selbstheilung?

OK - Selbstheilung ist ein vollkommen neues Phänomen in Deutschland - sind Richter damit automatisch überfordert? Ja, so sieht es aus, denn innere Selbsterfahrung führt oft zur Heilung von schweren Krankheiten wie z.B. Krebs. Dies ist nicht erwünscht, da dann diese Methoden von der Schulmedizin angeblich abhalten. Konkurrenz ist nicht erwünscht, doch immer mehr Menschen verlassen die schulmedizinische Sichtweise und schließen sich beispielweise der Neuen Meizin nach Dr. Hamer an. Und diese wird in Deutschland massiv bekämpft.

Dem BVerfG liegt nun diese schwierige Revision vor. Leider hat er nach eineinhalb Jahren der Prüfung die Revision im Juli 2013 abgelehnt. Somit ist das BGH Urteil rechtskräftig.

Der BGH bestätigt: Für die Anwendung der Synergetik Therapie zur Persönlichkeitsbildung, zum Spaß usw. braucht es weiterhin keinen HP-Schein. Das Profiling - auch bei Krankheiten - benötigt ebenfalls keinen HP-Schein. Das "Wissen-wollen-WARUM" eine Krankheit existiert (Profiling), ist noch keine Heilkunde und somit weiterhin HP-Schein frei! Die Synergetik Methode darf daher jeder lernen und Innenweltreisen oder Innenweltarbeit anbieten. Wichtig ist die Mitteilung: "Ich bin nicht im Gebiet der Heilkunde tätig".

Siehe auch die Erklärung von Bernd Joschko:
"Ich habe noch nie Heilkunde nach dem HP-Gesetz durchgeführt und biete diese auch nicht an". Weiter lesen - klicken




Das Synergetik Institut hat sich nach 18 Jahren aufgelöst.

Das RP Darmstadt (Regierungspräsidium) hatte für alle Ausbilder und die Anwendung den großen Heilpraktikerscheins gefordert, somit wäre der neue Heilberuf Synergetik Profiler nicht mehr sichtbar gewesen.

Das Verwaltunsgericht Gießen hat die Forderung auf den kleinen HP-Schein reduziert (Februar 2013). Das RP bestritt ausserdem einen erlaubnisfreien Bereich (Mai 2011). Doch der BGH definierte genau diesen Bereich am 22. Juni 2011 durch die Bestätigung des Frankfurter Landgerichtsurteil von Dr. Immerschmidt. Sogar das Profiling: Das Wissen wollen WARUM eine Krankheit da sei, wurde aus dem Heilkundebereich extra herausgehalten.

Erst jetzt im Mai 2013 - nach 21 Jahren der Klärung - definierte das Sozialministerium in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt Offenbach im Auftrag des Verwaltungsgerichts Darmstadt den erlaubnisfreien Bereich zur Synergetik Methode:

Eine erste Beschreibung:

- Unterstützung bei der Definition persönlicher Wert- und Zielvorstellungen (beruflich - persönlich) wie z.B. Steigerung der Leistungtsfähigkeit und / oder des Wohlbefindens
- Hilfe beim Aufdecken von Hindernissen wie Abneigung, Ängsten und Begleitung im Konfliktdialog hin zu selbstbestimmten Veränderungen eingefahrener Gewohnheiten
- Aufstellen eines Trainingskonzeptes für positives Denken und Strukturen, Veränderung angstbesetzter Kontexte
- Wahrnehmen und Aktivieren eigener Fähigkeiten, Verbessern des Selbstbildes
- Hilfe im Umgang mit Erlebnissen/Erinnerungen, bei der Verarbeitung und Wertung.

Hierbei können und dürfen Kommunikationstechniken, gegffl. Rollenspiele, sowie Methoden im Rahmen des Visualisierens sowie des Aktiven Zuhörens und des Spiegelns zur Anwendung gelangen.

Aufgrund des Fließenden Überganges zwischen in diesem Bereich erlaubter und unerlaubter (im Sinne von im Bereich der Heilkunde liegender) Tätigkeit ist im höchsten Maße an das Verantwortungsbewusstsein des Coaches zu appellieren.

Gefordert werden sowohl die Abgabe erkennbar oder mutmaßlich kranker Personen an eine/n Heilkundigen mit entsprechender Erlaubnis, als auch die Nichtanwendung von Verfahren, die als solche geeignet sind, sich selbst bei Gesunden nachteilig auzuwirken, wenn sie durch medizinische Laien angeboten werden.

Meine (Bernd Joschko) Forderung an Menschen mit Krankheiten geht allerdings in eine andere Richtung:

Achten Sie bitte darauf, das der Anbieter der Synergetik Methode eine Abschlussprüfung besitzt, denn nur dann ist er in der Lage eine korrekte Anwendung der Synergetik Methode zu gewährleisten. In diesem Sinne hat ein HP-Schein Besitzer keinerlei Qualitätssicherung. Ein HP-Schein Beseitzer weiß nur, was er nicht darf, hat aber keinerlei berufliche Methodenqualität. Da dies von den Gerichten nicht berücksichtigt wurde, stelle ich meine Berufsausbildungen zu den synergetischen Berufen ein.

Das Verwaltungsgericht Darmstadt fällt im Februar 2016 ein Urteil zur Abgrenzung zum HP-Schein pflichtigen Bereich. Das Hessische Sozialministerium hatte einen vom Gericht vorgeschlagenen Vergleich 2015 abgelehnt.


Weitere Infos unter Berufsverband-Psychobionik.de

 

Das Synergetik Institut hat sich nach 18 Jahren aufgelöst. Bernd Joschko arbeitet nunmehr im Psychobionik Institut unter gleicher Adresse.

Da das Qualitätsmanagement durch institutseigene Prüfungen für die neuen Heilberufe nicht bei den verschiedenen Gerichtsurteilen der letzten Jahre berücksichtigt wurden, sondern nur der medizinisch orientierte HP-Schein zur Gefahrenabwehr von den höchsten Gerichten gefordert wurde, stellen wir die qualifizierenden Berufsausbildungen zum Synergetik Therapeuten ein. Damit ist keine gute Berufsausbildung möglich, der unserem Anspruch an ganzheitliches Heilen gerecht wird und der den suchenden Klienten/Patienten echte Sicherheit gibt.

Es stärkt auch nicht die Eigenverantwortung der kranken Menschen zu ihrer Gesundung selbst etwas zu tun. Sie bezahlen diese "Selbsterfahrung" mit ihrem eigenen Geld und diese Freiheit wird massiv eingeschränkt. Bei insgesamt 5 Hausdurchsuchungen (ohne Grund) von Synergetik Methode Anbietern wurden 120 Klienten ausführlich befragt oder vernommen und alle waren (sehr) zufrieden. Keiner wurde vom Arztbesuch abgehalten, d.h. 100% Kundenzufriedenheit. Nur in 11 Fällen erfolgte eine Verurteilung, weil eine Synergetik Therapeutin aus Frankfurt entgegen dem Rat des Berufsverbandes sich doch auch an kranke Menschen gewendet hatte und ihre Dienstleistung zur Heilung von Krankheitsbildern angeboten hatte. Dies ist Heilkunde nach dem HP-Gesetz und ohne HP-Schein verboten - allerdings gab es auch 22 Freisprüche, weil die Synergetik Therapeutin keine Heilkunde mit der Synergetik-Therapie angeboten hatte, sondern "Selbsterfahrung, Sinnfindung, Profiling (Musteraufdeckung), Coaching, Mentaltraining, usw. Darunter befanden sich auch kranke Menschen.

Somit wurde erstmalig in der Geschichte von Deutschland eine Grenze zwischen "Selbsterfahrung" und Heilkunde gezogen wurde (BGH). Diese Sichtbarmachung der Rechtsgrenze trug der Berufsverband finanziell mit. Allerdings waren unter den 11 Klienten, einige Kranke, die nur einmal eine Innenweltreise ausprobieren wollten und herausfinden wollten, ob damit auch ihre Krankheit aufgelöst werden konnte. Diese Neugierde wurde schon als Straftatbestand - für die Anbieterin - bewertet. Sie hatte eine ordentliche vom RP Darmstadt genehmigte Berufsausbildung 2001 durchlaufen. Alle anderen 4 Ermittlungsverfahren wurden eingestellt bzw. ein Freispruch erfolgte.


Wir verklagten 2011 das Gesundheitsamt und gewinnen 2016

Mit Datum vom 16. Februar 2012 erteilt Verwaltungsrat Gregor Fanroth vom Kreis Offenbach einer Synergetik Profilerin ein komplettes Berufsverbot, obwohl sie sich nur ausschließlich an gesunde Menschen wendet. Er verweist "auf eine Rundverfügung des für uns als vorgesetzte Dienststelle zuständigen Regierungspräsidiums Darmstadt". Das RP in Federführung von Frau Garmin Flach will mit allen Mittel die Verbreitung der Synergetik Methode zur Krankenbehandlung verhindern, sie fordert sogar extra den großen HP-Schein, weil alle Krankheiten erreicht werden können. Dies hat noch nicht einmal das BVerwG verlangt. Damit ist erstmalig in Deutschland ein Berufsverbot ausgesprochen worden, wobei sich die angebotene Dienstlesitung sich nur auf gesunde Menschen bezieht. Das BVerwG bezieht sich allerdings in seinem Urteil (2010) auf die Zeit 2003, wo wir extra kranke Menschen mit dieser Selbstheilungsmethode angesprochen haben, speziell Frauen mit Brustkrebs (Synergetik-Therapie 5.0). Wir hatten ein paar Beispiele von Heilungen ohne OP, Chemo und Bestrahlung vorgelegt. Dies war auch die Grundlage zur Anerkennung der Synergetik Methode auch als Heilkunde - weil wir ja Erfolge - ausserhalb der schulmedizinischen Sichtweise - nachweisen konnten.

Diese Überziehung der angeblichen Gefahrenabwehr durch den Erlaß des RP Darmstadt überschreitet das Grundgesetz bei weitem, wonach ein Beruf tatsächlich (zum Schutz der kranken Menschen) deshalb eingeschränkt werden kann. Hier ist allerdings zum erstenmal in Deutschland ein komplettes Berufsverbot erteilt worden, auch wenn es sich nur auf gesunde Menschen bezieht. Daher erwarten wir endlich auch eine Klarstellung von diesem Sachverhalt vor dem Verwaltungsgericht in Darmstadt.

Das RP Darmstadt und das zuständige Gesundheitsamt Wetzlar Frau Dr. Heltweg geben seit nunmehr 18 Jahren (!!) keine Empfehlung zur Grenzziehung, obwohl dies leicht möglich wäre. Wir haben keinen Rechtsanspruch darauf, wie uns der Verwaltungsdirektor Reinhard Strack-Schmalor mit Schreiben vom 27. März 2012 mitteilte. Gerne hätte ich in Zusammenarbeit mit den Behörden Rechtsklarheit für meine Auszubildende erzielt. Dies ist in Deutschland nicht möglich. Das heißt aber auch sehr klar, jede Tätigkeit ausserhalb des medizinischen Heilens ist frei und kann nur durch Sachgutachter unterlegter Beweisführung von einer Behörde vorläufig untersagt werden - entscheiden tun dann in jedem Einzelfall die Gerichte.

Siehe auch "Persönliche Erklärung von Bernd Joschko: Ich habe noch nie Heilbehandlung nach dem HP- Gesetz durchgeführt". - Klicken

 

Fazit:

Einige untere Behörden versuchen zu verhindern, das die Schulmedizin "Konkurrenz" durch alternative Denkansätze bekommt und damit potentiell zur medizinischen Heilkunde. Die beiden höchsten Gerichte haben aber gerade bestätigt, daß "Selbsterfahrung, Sinnfindung, Lebensmotivationsteigerung" usw wenn sie direkt zur Krankheitsbehandlung angeboten wird, sogar Heilkunde für diese sind. Die Synergetik Methode 5.0 ist Provokative Psychotherapie - Heilkunde für alle Krankheiten - bestätigt dirch den BGH 2011. Wir erwarten in Kürze von BVerfG eine klare Antwort zur genauen Grenzziehung, denn seit 15. Nov. 2011 liegt ihm unsere vom Berufsverband getragene Verfassungsbeschwerde vor. Allerdings haben wir für diese gesellschaftlich wichtige Klärungsarbeit schon etwa 160.000 € investiert.


Schlussfolgerung

Das Synergetik Institut hat sich daher nach 18 Jahren nun aufgelöst. Wir wollten das Denken in der Schulmedizin erweitern und neue ganzheitliche Sichtweisen in Form neuer Heilberufe in das Gesundheitssystem integrieren. Dies ist nur mit dem Synergetik Profiler möglich - er braucht dafür einen HP-Schein Psych, wie alle anderen Heilberufe auch. Alle neuen Berufsausbildungen arbeiten nicht mehr auf der Grundlage der Synergetik Methode 5.0, sondern auf der erweiterten Methode der Psychobionik. Dieser Ansatz ist effektiver, nachhaltiger, einfacher und hat die Vermittlung von Wissen zur Selbstheilung zum Schwerpunkt.

Siehe Synergetik-Therapie.de

Bernd Joschko im März 2012

 

Weitere rechtliche Informationen siehe unter Heilpraktikergesetz.de

Apple hat erfolgreich den Slogan: "Thing differend" verbreitet - wir aber sprechen vom synergetischen Denken. Das mechanistische Weltbild mit seiner linearen Logik wird der Komplexität der heuten Probleme nicht mehr gerecht. Symptome darf man nicht (nur) bekämpfen.Doch die Psychobionik geht noch einen Schritt weiter. Sie führt zur neuronalen Freiheit - ein sehr erstrebenswertes Ziel für alle Menschen, egal ob gesund oder krank. Die Ebene der Heilung von Krankheiten durch eine Selbstheilungsmethode verlassen wir mit einem neuen Selbstverständnis: Der kranke Mensch ist selbst umfänglich für seine Gesundung verantwortlich. Dies kann nur in Zusammenarbeit auf gleicher Augenhöhe mit ihm und seinem ganzheitlich denkenden Arzt geschehen. Die Arbeitsweise der praktischen Wissensvermittlung wird unserem Anspruch am besten gerecht. Siehe auch einige Referate auf Psychobionik.de zu dieser Problematik: "Selbstheilung, medizinischer Heilung, Selbsterfahrung und den juristischen Grenzziehungen".

Synergetisches Denken muß das einfache lineare logische Denken erweitern, denn es erfasst die Problemstellungen der komplexen Welt viel besser und effektiver. Dazu bieten wir Seminare und Grundausbildungen in Psychobionik an.

Der Beruf des Innenweltbegleiter, Psychobionik Coach und Synergetik Profiler werden weiterhin ausgebildet, dazu ist das Grundstudium der Psychobionik nötig. Sie betreiben keine Heilkunde nach dem HP-Gesetz und kommunizieren dies deutlich gegenüber den Klienten.

 

Bernd Joschko bietet sein Wissen in der Fa. Selbstheilung.TV an und Rita Schreiber unter der Firma Rita Schreiber Institut - Urbilder.net